Betreff
Befreiung von der Festsetzung des in der Fassung der 2. Änderung geltenden Bebauungsplanes Nr. 207 „Am Deßmatenweg“ im Ortsteil Streetz, dass Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig sind, für das Wohngrundstück Deßmatenweg 48
Vorlage
BV/103/2014/VI-61
Aktenzeichen
61-1/Neu/B207-Befreiung
Art
Beschlussvorlage