Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 102 "Gewerbegebiet West", dass im Baufeld nördlich der Otto-Reuter-Straße die Traufhöhen von Gebäuden maximal 15 Meter betragen dürfen
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 102 "Gewerbegebiet West", dass im Baufeld nördlich der Otto-Reuter-Straße die Traufhöhen von Gebäuden maximal 15 m betragen dürfen.